Ich habe Schmerzen in der linken Brustseite. Sind das Anzeichen für einen Herzinfarkt?

Mir wird die Luft knapp, insbesondere bei körperlicher Belastung. Lässt das auf Herzprobleme schließen?

Mein Herz schlägt unregelmäßig. Was soll ich tun?

Mein Arzt hat gesagt, ich soll mich am Herzen operieren lassen. Kann ich bei Ihnen eine zweite Meinung einholen?

Ich hatte einen Herzinfarkt und bin mit einem Herzkatheter untersucht und behandelt worden. Können Sie mich weiterversorgen?

Ich bin am Herzen operiert worden, können Sie mich weiterbehandeln?

Was kann ich tun, um einer vorzeitigen Herzerkrankung vorzubeugen?









Ich habe Schmerzen in der linken Brustseite. Sind das Anzeichen für einen Herzinfarkt?


Linksseitige Brustschmerzen können vielfältige Ursachen haben. So weisen Veränderungen der Wirbelsäule häufig ähnliche Symptome auf wie Herzerkrankungen. Nehmen Ihre Beschwerden bei körperlicher Belastung zu, so deutet dies eher auf eine Erkrankung des Herzens hin. Beschwerden der Wirbelsäule hingegen treten meist bei bestimmten Bewegungen auf. Um die Ursache Ihrer Beschwerden herauszufinden, wenden wir in unserer Praxis verschiedene Untersuchungsmethoden an. Sollten Sie jedoch heftige Schmerzen in der linken Brustseite verspüren, die mit Übelkeit und / oder Erbrechen verbunden sind, sollte umgehend der Notarztwagen alarmiert werden (Rufnummer 112) und die Einweisung ins Krankenhaus erfolgen.

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Mir wird die Luft knapp, insbesondere bei körperlicher Belastung. Lässt das auf Herzprobleme schließen?


Ursache von Luftnot kann sowohl eine Herz- als auch eine Lungenerkrankung sein. Lungenerkrankungen sind meistens verbunden mit Husten oder der Absonderung von Schleim. Herzerkrankungen sind meistens verbunden mit Schmerzen in der linken Brust oder mit Herzrhythmusstörungen. Um die Ursache von Luftnot genauer diagnostizieren zu können, sollten unbedingt Untersuchungen in der Praxis durchgeführt werden.

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Mein Herz schlägt unregelmäßig. Was soll ich tun?


Herzrhythmusstörungen am ansonsten gesunden Herzen müssen in der Regel nicht behandelt werden. Allerdings sollte untersucht werden, ob Durchblutungsstörungen oder Störungen an den Herzklappen vorliegen. Wenn das der Fall ist, sollten spezielle Behandlungsmaßnahmen eingeleitet werden, z. B. die Behandlung mit Betablockern, einem Herzschrittmacher oder Ähnlichem.

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Mein Arzt hat gesagt, ich soll mich am Herzen operieren lassen. Kann ich bei Ihnen eine zweite Meinung einholen?


Unsere langjährige, bei der Arbeit im Krankenhaus gewonnene Erfahrung – auch in leitender Position – versetzt uns in die Lage, eine zweite unabhängige Meinung zu vertreten. Dies geschieht auf Basis der vorliegenden Befunde, gegebenenfalls nach eigener Untersuchung und Diagnose.
 
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Ich hatte einen Herzinfarkt und bin mit einem Herzkatheter untersucht und behandelt worden. Können Sie mich weiterversorgen?


Nach einem Herzinfarkt ist die Weiterbehandlung sehr wichtig. In unserer Praxis bieten wir sämtliche Untersuchungen und Behandlungsmethoden für die Weiterbehandlung nach Herzinfarkt an. Dazu gehören Diagnostik und Therapie der Risikofaktoren, die Überwachung der Blutverdünnung usw.

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Ich bin am Herzen operiert worden, können Sie mich weiterbehandeln?

Sämtliche Methoden zur Weiterbehandlung nach Herzoperationen gehören zum Angebot unserer Praxis, beispielsweise die Kontrolle von Blutverdünnung, die Kontrolle der Herzklappenfunktion durch Ultraschalluntersuchungen des Herzens und die Kontrolle der Herzmuskel-Durchblutung durch ein Belastungs-EKG. Darüber hinaus führen wir Herzschrittmacher-Prüfungen durch.

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Was kann ich tun, um einer vorzeitigen Herzerkrankung vorzubeugen?

Das Risiko vorzeitiger Herzerkrankungen wird gesteigert durch Faktoren wie hoher Blutdruck, Blutzuckererhöhung, Erhöhung der Blutfette, Übergewicht, Bewegungsmangel und familiäre Vorbelastung. Besonders gefährdet sind Menschen, bei denen sich bereits unbemerkt Anzeichen für eine Krankheit eingeschlichen haben. Eine sogenannte Check-Untersuchung hilft, Risikofaktoren und verborgene Krankheiten zu entdecken.

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Preise

Gesetzlich versicherte Patienten werden gemäß der mit ihrer Versicherung vereinbarten Leistungen behandelt.

Privat versicherte Patienten oder Selbstzahler erhalten eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte in ihrer aktuellen Fassung.

Fragen zu den Kosten einzelner Untersuchungen oder Untersuchungsblöcke beantworten wir jederzeit gerne.